Digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften: 19% Umsatzsteuer ist in Ordnung

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Dass auf elektronischem Weg gelieferte digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften mit 19% Umsatzsteuer belegt werden, steht dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht entgegen. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Die Mehrwertsteuerrichtlinie sei in dieser Hinsicht gültig, erklärten die Richter und bestätigten, dass gedruckte Bücher und Ebooks weiterhin unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen dürfen – in Deutschland 7% für gedruckte Werke und 19% für elektronische Publikationen.

Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass der Ausschluss der elektronischen Dienstleistungen von der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes es den Steuerpflichtigen und den nationalen Finanzverwaltungen erspare, bei jeder Art solcher Dienstleistungen zu prüfen, ob sie unter eine der Kategorien von Dienstleistungen fällt, die nach der Mehrwertsteuerrichtlinie in den Genuss eines ermäßigten Satzes kommen können (EuGH, Urteil vom 07.03.2017, Az. C-390/15).

Hintergrund: Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie können die Mitgliedstaaten auf gedruckte Publikationen wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden. Für digitale Publikationen gilt hingegen der normale Steuersatz, mit Ausnahme digitaler Bücher, die auf einem physischen Träger wie etwa einer CD-ROM geliefert werden.

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